Barrierefreiheitserklärung

Für: www.cmc-modelcars.de

Diese Erklärung wurde zuletzt am 14.10.2025 überprüft und aktualisiert.

Anwendbare Rechtsvorschriften

Diese Erklärung wurde nach den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) unter Berücksichtigung der EN 301 549 (WCAG 2.1 AA) erstellt.

Voraussetzungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.cmc-modelcars.de veröffentlichte Website der CMC GmbH & Co. KG.

Angebotene Dienstleistungen: Herstellung und Verkauf von Modellautos

Als Unternehmen mit Online-Handel sind wir seit dem 28. Juni 2025 gemäß den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 verpflichtet, unsere digitalen Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Konformitätsstatus

Die Website orientiert sich an WCAG 2.1 Level AA. Die Überprüfung erfolgte am 25.09.2025 als Automatisierte Prüfung (es wurde noch keine manuelle Expertenprüfung durchgeführt).

Status: teilweise konform

Bereits umgesetzte Barrierefreiheits-Maßnahmen:

  • Verwendung von semantischen HTML-Elementen
  • Alt-Attribute für Bilder sind vorhanden
  • Responsive Design für mobile Geräte durch viewport-Meta-Tag

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Farben und Kontraste sind nicht ausreichend für alle Benutzergruppen
  • Fehlende ARIA-Rollen und -Attribute zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Screenreader
  • Keine klare Navigation für Tastaturbenutzer
  • Fehlende Beschriftungen für Formularelemente

Gründe für die Nicht-Konformität

  • Technische Umsetzung in Bearbeitung: Die identifizierten Barrieren befinden sich derzeit in der Behebung.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Einzelne Anforderungen können aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht zeitnah umgesetzt werden (siehe Abschnitt „Unverhältnismäßige Belastung“).

Zeitplan für Abhilfe: Die genannten Mängel sollen bis zum 31.12.2025 behoben werden.

Unverhältnismäßige Belastung

Gemäß § 12 Abs. 3 des BFSG können bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen aus Gründen der unverhältnismäßigen Belastung nicht umgesetzt werden.

Ja – Einzelne Barrierefreiheitsanforderungen werden derzeit nicht umgesetzt, da ihre Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.

Begründung: Der Webshop nutzt ein spezielles proprietäres System, das nicht vollständig anpassbar ist, sodass hinterlegte Designs oder Templates tiefgreifend geändert werden müssten. Die Nachrüstung für bestimmte WCAG-Kriterien (z. B. komplexe ARIA-Attribute, dynamische Inhaltsänderung mit Zugänglichkeit) würde gegenwärtig erhebliche Umbauten im Shopsystem erfordern, die den laufenden Shopbetrieb stören könnten. Der finanzielle Mehraufwand (Kosten für Entwickler:innen, Testing, Umstrukturierung) ist im Verhältnis zu den aktuellen Einnahmen des Shops unverhältnismäßig hoch. Einige ältere Inhalte (z. B. historische PDF-Dokumente, Produktbeschreibungen aus früheren Jahren) liegen in Formaten vor, die technisch schwierig nachzubearbeiten sind.berprüfung und Korrektur

Betroffene Inhalte/Funktionen: PDF-Downloads, die bislang nicht barrierefrei aufbereitet sind. Dynamische Filter- und Sortierfunktionen im Shop, die von Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar sind. Teile des Warenkorb- und Checkoutprozesses, bei denen formularbezogene ARIA-Attribute fehlen oder nicht konsistent sind. Produktbilder-Galerien mit Zoom-Funktion, die keine Alternativtexte oder eine rein textbasierte Darstellung haben.

Angebotene Alternativen: Für nicht barrierefrei umsetzbare PDF-Dokumente: parallele Bereitstellung als barrierearmer HTML-Text oder Word-Dokument. Für Teile des Filter-/Sortiersystems: eine einfache alternative Filteroberfläche, die mit Tastatur und Screenreader nutzbar ist. Für problematische Checkout-Komponenten: ein reduzierter, barrierefrei gestalteter Bestellweg (Schnellbestellung) mit minimalem Funktionsumfang. Hinweis in der Erklärung zur Barrierefreiheit, welche Punkte derzeit nicht erfüllt sind, mit einer realistischen Roadmap zur Nachbesserung.

Inhalte und Dienstleistungen

Herstellung und Verkauf von Modellautos

Technologieabhängigkeit

Die Zugänglichkeit der Website wurde mit folgenden Browsern getestet: Firefox, Chrome,

Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, CSS, JavaScript, WAI-ARIA

Feedback und Kontaktstelle für Barrierefreiheitsanfragen

Falls Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte über unsere Kontaktstelle für Barrierefreiheitsanfragen:

Nicht angegeben
Stuttgarter Straße 106
70736 Fellbach
E-Mail für Barrierefreiheitsanfragen: [info@www.cmc-modelcars.de]

Reaktionszeit: Wir antworten in der Regel innerhalb von 4 Wochen auf Ihre Anfrage.

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie der Ansicht sind, dass wir nicht angemessen auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit reagiert haben oder Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
Tel.: +49 391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Hinweis: Die Marktüberwachungsstelle kann bei nicht zufriedenstellenden Antworten oder ausbleibenden Reaktionen auf Barrierefreiheitsanfragen kontaktiert werden.

Informationen zum Unternehmen

Dieses Unternehmen ist ein Mikro-Unternehmen im Sinne der EU-Definition (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro). Diese Einstufung kann gemäß BFSG Einfluss auf bestimmte Nachweis- oder Dokumentationspflichten haben, entbindet jedoch nicht automatisch von den Anforderungen an die Barrierefreiheit, soweit diese gesetzlich gelten.

Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen und unsere Website kontinuierlich barrierefreier zu gestalten.